ADR-Verfahren

Außergerichtliche Konfliktlösung
Mit unserem Expertenwissen unterstützen wir Sie bei der außergerichtlichen Lösung Ihres juristischen Konflikts

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Sachverständigentätigkeit zur außergerichtlichen Streitbeilegung

Eines unserer wesentlichen Anliegen ist es, an der außergerichtlichen Streitbeilegung so früh wie möglich mitzuwirken, um kräftezehrende und teure Eskalationen zu vermeiden.

In den letzten Jahren hat die außergerichtliche Streitbeilegung zunehmend an Bedeutung gewonnen. Im Sommer 2012 ist das Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung in Kraft getreten (ADR-Verfahren).

ADR steht dabei für „Alternative Dispute Resolution“.

Dieses ist ein Oberbegriff für eine Vielzahl von Konfliktlösungsverfahren, in denen die streitenden Parteien auf die Anrufung eines staatlichen Gerichtes verzichten möchten und stattdessen einen neutralen Dritten einschalten, um mit dessen Hilfe eine Einigung herbeizuführen.

Man unterscheidet folgende ADR-Verfahren:

  • Mediation
  • Schiedsgutachten
  • Schlichtung
  • Schiedsgerichtsverfahren

 

In der Regel weisen ADR-Verfahren insbesondere bei höheren Streitwerten erhebliche Kostenvorteile gegenüber staatlichen Gerichtsverfahren auf. Bei ADR-Verfahren gibt es keinen Anwaltszwang, so wie beispielsweise im Gerichtsverfahren vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten bzw. beim BGH. Daneben besteht die Möglichkeit, dass die Parteien ihren Schiedsgutachter, Schlichter oder Mediator nach eigenen Vorstellungen auswählen können. Das gilt auch für den Zeitpunkt und den Ort der Durchführung eines solchen Verfahrens. ADR-Verfahren sind nicht öffentlich und sie sind freiwillig.

Die sehr hohe Erfolgsquote von ADR-Verfahren darf nicht unterschätzt werden. Deshalb lohnt es sich fast in jedem Streitfall den Weg der außergerichtlichen Streitbelegung zu wählen.

Wie kann das IFH - Institut für Haushaltsführungsschaden Sie dabei unterstützen?

Wir können für Sie Schiedsgutachten erstellen oder als Schiedsgutachter tätig werden. Dann klärt das Schiedsgutachten rechtsverbindlich streitige oder unklare Verhältnisse zwischen den Parteien und trägt so zu einer schnellen, effektiven und endgültigen Streitlösung bei.

Das wohl bekannteste ADR-Verfahren ist das Mediationsverfahren. Im Gegensatz zum Schiedsgutachten haben unabhängige und neutrale Mediatoren keinerlei Entscheidungskompetenz in der Sache.

Die Aufgabe von Mediatoren ist es, das Verfahren zu leiten und die Parteien bei der Lösungsfindung zu unterstützen. Die Parteien können den Mediator nach eigenen Vorstellungen auswählen. Sie bestimmen Zeit und Ort der Mediation selbst.

Bei komplexen Verletzungsbildern und wirtschaftlich bedeutsamen Fällen, so wie es der Anspruch auf Ersatz des Haushaltsführungsschadens in Haushalten mit Kindern durchaus der Fall sein kann, ist es üblich, zwei Mediatoren zu beauftragen. Man spricht dann von der sogenannten Co-Mediation. Häufig werden dann ein Jurist und ein Sachverständiger von den Parteien ausgewählt.

Das IFH - Institut für Haushaltsführungsschaden bietet seine Doppelkompetenz in diesem Bereich an.

Die öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für die Ermittlung des Haushaltsführungsschadens Cordula Schah Sedi ist zugleich ausgebildete und zertifizierte Mediatorin. Sie beherrscht die eine Rolle ebenso gut, wie die andere.

Allerdings ist zu beachten, dass es eine Pflichtenkollision wäre, wenn sie zeitgleich als Mediatorin und als öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für dieses Sachgebiet in einer Person im Mediationsverfahren auftreten würde.

Sie begleitet deshalb in einem Mediationsverfahren dieses entweder als Mediatorin (wobei ihr ihre langjährige Tätigkeit als Rechtsanwältin zu Gute kommt) oder als öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für die Ermittlung des Haushaltsführungsschadens.

Tritt sie als Mediatorin auf, kommt es ihr entgegen, die Fachsprache der Sachverständigen in der Branche zu sprechen und zu verstehen.

Außerdem hilft das Expertenwissen beim Verständnis der Probleme der Parteien und bei der gemeinsamen Erarbeitung von Lösungsszenarien.

Letztlich ist das Institut für Haushaltsführungsschaden im Rahmen der Durchführung eines Schlichtungsverfahrens durch die öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige Cordula Schah Sedi vertreten. Das ist dann der Fall, wenn die Parteien eine Schlichtungsvereinbarung treffen, wenn sie auf diesem Wege ihren Konflikt beilegen wollen.

Letztlich ist das Institut für Haushaltsführungsschaden im Rahmen der Durchführung eines Schlichtungsverfahrens durch die öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige Cordula Schah Sedi vertreten. Das ist dann der Fall, wenn die Parteien eine Schlichtungsvereinbarung treffen, wenn sie auf diesem Wege ihren Konflikt beilegen wollen.

Wenn Sie Fragen zu den Möglichkeiten haben, die ein ADR-Verfahren bietet, informieren wir Sie gerne über unser Leistungsspektrum individuell.