Für Gerichte und Behörden

Tätigkeit für Gerichte und Behörden
Gerichte und Behörden verwenden unsere Gutachten um eine unabhängige und unparteiische Abschlußenscheidung in streitigen Angelegenheiten treffen zu können

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Für Gerichte und Behörden

Wir erstellen unsere Gutachten bundesweit auch für Gerichte und Behörden. Allerdings geben wir im Kosteninteresse zu bedenken, dass der Sitz unseres Instituts Tessin bei Rostock ist und unsere öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für das Sachgebiet der Ermittlung des Haushaltsführungsschadens ihre Reisetätigkeit ab Tessin aufnimmt.

Nach dem JVEG wird ein Zeithonorar abgerechnet, welches die bisweilen recht lange Reisetätigkeit mit demselben Stundenverrechnungssatz umfasst, wie die Tätigkeit der reinen Gutachtenerstellung. Dieses ergibt sich aus § 8 Abs. 2 JVEG. Hinzu gesetzt werden u.U. erhebliche Fahrtkosten.

 

Aus diesem Grunde bieten wir für Gerichte und Behörden ebenso die Erstattung von Gutachten nach Aktenlage an.

Dieses stellt sich in der Regel für die Beteiligten als deutlich preisgünstiger dar und diese Gutachten sind gleichwohl für die gerichtliche/behördliche Streitbeilegung ebenso geeignet. Etwaig erforderliche Informationen holen wir ausschließlich über das Gericht bzw. die Behörde ein.

Eine unmittelbare Kontaktaufnahme zu den Parteien des Rechtsstreites findet von hier aus nicht statt, es sei denn, das Gericht trifft eine entsprechende Verfügung.