Für Rechtsanwälte

Tätigkeit für Rechtsanwälte
Unsere Gutachten verhelfen Ihnen zum schlüssigen Vortrag bei der Regulierung des Haushaltsführungsschadens Ihrer Mandantenschaft

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Für Rechtsanwälte

Für Rechtsanwälte, die Geschädigte vertreten, können unsere Gutachten außergerichtlich sowie im streitigen Verfahren zur Schlüssigmachung des Anspruches auf Ersatz des Haushaltsführungsschadens Verwendung finden.

Nach der Rechtsprechung sind die konkrete Lebenssituation neben den konkreten Tätigkeiten für die Erfassung und Bemessung des Haushaltsführungsschadens anschaulich zu schildern.

Es ist zum vereitelten Arbeitsumfang und zu den Veränderungen in der Zukunft vorzutragen. Die gesundheitlichen Probleme und deren konkrete Auswirkungen auf die bisher geleistete Hausarbeit sind unter Beachtung des individuellen Zuschnitts des Haushaltes darzulegen.

Es sind ebenso der Genesungsverlauf und die Veränderung im Haushalt (Kinder) mit zu berücksichtigen (Pardey, Der Haushaltsführungsschaden, 8. Auflage, 2015, Seite 18 m.w.N.). Klageverfahren können spätestens an diesen Voraussetzungen scheitern.

 

Als Rechtsanwalt verwenden Sie viel Aufwand und Zeit dafür, um von Ihren Mandanten die „richtigen“ Informationen zum Sachverhalt zu erhalten und sind trotzdem oftmals nicht im Stande, den Regeln der Zivilprozessordnung entsprechend, den Anspruch Ihres Mandanten schlüssig machen zu können. An dieser Stelle ist eine Begutachtung durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für die Ermittlung des Haushaltsführungsschadens hilfreich und dienlich.

Letzten Endes kann ein solches Gutachten auch zu Ihrer Enthaftung beitragen.

Zur Minimierung der außergerichtlichen Kosten für ein derartiges Gutachten bieten wir die Möglichkeit einer Begutachtung nach Aktenlage an.

Unsere Gutachten und sonstigen fachlichen Tätigkeiten im außergerichtlichen Bereich umfassen auf Wunsch auch die rechtliche Würdigung des festgestellten Ergebnisses, soweit sie sich im Rahmen einer Nebenleistung gemäß § 2 Abs. 3 Nr. 3 Rechtsdienstleistungsgesetz bewegen.