Was kostet das Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für die Ermittlung des Haushaltsführungsschadens?

Was kostet das Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für die Ermittlung des Haushaltsführungsschadens?

Bei einer Tätigkeit im Gerichtsauftrag bemisst sich das Honorar nach dem Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG).

Im Falle der privaten Beauftragung findet das JVEG keine Anwendung. Zumeist werden Honorarvereinbarungen unter Zugrundelegung des JVEG analog mit individuell ausgehandelten Stundensätzen oder Pauschalpreisen geschlossen.

Die Einschaltung eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für die Ermittlung des Haushaltsführungsschadens rechnet sich jedoch nicht in den Fällen, in denen ein Haushaltsführungsschaden nur zeitlich begrenzt besteht.

Andersherum rechnet sich ein derartiges Gutachten immer dann, wenn ein körperlicher Dauerschaden besteht, der zu Einschränkungen in der Haushaltsführungstätigkeit führt. Erstrecht ist ein solches Gutachten dann lohnenswert, wenn es sich um einen Haushalt mit Kindern handelt, die auf Dauer nicht mehr so versorgt werden können wie vor dem Schadensereignis.

Wirtschaftlich sinnvoll ist das Gutachten auch in kleinen Haushalten, wenn aber zahlreiche und schwere Verletzungen vorliegen (Polytrauma).

Oft lässt sich mit dem Gutachten des öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen sogar ein Klageverfahren wegen des Haushaltsführungsschadens vermeiden.