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Streitige Verfahren wegen des Haushaltsführungsschadens sollte man aus vielen Gründen vermeiden

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Der Anspruch auf Ersatz des Haushaltsführungsschadens ist für Versicherer eine Schadensersatzposition, die quasi im Massengeschäft reguliert wird.

Gleichwohl gibt es Fälle, die sich nicht ganz unproblematisch in das Schema des Massengeschäftes einfügen lassen.

Wegen der Ungewissheit des Ausgangs eines zivilgerichtlichen Klageverfahrens, in dem oftmals neben dem Anspruch auf Ersatz des Haushaltsführungsschadens weitere materielle Ansprüche geltend gemacht werden – neben dem Schmerzensgeld -, kann das Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für die Ermittlung des Haushaltsführungsschadens maßgeblich dazu beitragen, einen „großen“ Rechtsstreit zu vermeiden.

Mitunter sind es „weiche“ Faktoren in der Schadensregulierung, die ein Gutachten zum Haushaltsführungsschaden erforderlich machen – ggf. neben weiteren medizinischen Gutachten und solchen zum Erwerbsschaden.

Es gibt Sachverhalte, die wegen ihrer (öffentlich) Brisanz außergerichtlich, unspektakulär, zügig und vor allem fair für beide Seiten reguliert werden sollten. Um diese Regulierungsverläufe zu beschleunigen, aber auch um den äußeren Verdacht zu vermeiden, dass damit eine Anspruchsverkürzung einhergeht, bietet sich zum Haushaltsführungsschaden das Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für dieses Sachgebiet an.

 

 

Dafür ist bereits oft ein Kurzgutachten ausreichend. Dieses erstellen wir auf Wunsch nach Aktenlage. Wegen der damit im Zusammenhang stehenden Kosten sprechen Sie uns bitte an, sofern Sie diesen Weg wählen möchten.